Im Rahmen der Initiative “Stärkung von CRIS” werden die Leibniz-Einrichtungen bei der Einführung oder Optimierung von CRIS und generell beim Umgang mit Forschungsinformationen professionell beraten.
Hierzu wurde mit externen Unternehmen (AT-CRIS GmbH und effective WEBWORK GmbH) eine Rahmenvereinbarung geschlossen, aus der während der Laufzeit bezugsberechtigte Leibniz-Einrichtungen jeweils nach ihrem eigenen Bedarf individuelle Beratungsprojekte zur konzeptionellen, technischen oder organisatorischen Vorbereitung der Organisation auf ein CRIS bzw. zur Planung, Anschaffung / Beschaffung und Einführung eines CRIS beauftragen können. Auch Beratungsprojekte zur organisatorischen Weiterentwicklung oder zu Möglichkeiten der Verbesserung bereits implementierter CRIS sind möglich. Jeder Auftrag aus der Rahmenvereinbarung wird separat durch die jeweils zu beratende Leibniz-Einrichtung ausgelöst und wird nach Inhalt und Umfang von ihr bestimmt.
💶 50 % der entstehenden Kosten werden von der Geschäftsstelle im Nachhinein erstattet (bis zu einem Anteil von maximal 4.000 €).
Um den quantitativen und inhaltlichen Beratungsbedarf der Leibniz-Einrichtungen abschätzen zu können, wurden im Juli 2023 und im Mai 2024 zwei Leibniz-weite Umfrage durchgeführt. Die erste Umfrage diente der Feststellung, wie hoch der Bedarf für externe Beratungsleistungen in der Leibniz-Gemeinschaft ungefähr sein könnte. Die zweite Umfrage im Mai 2024 diente der Spezifizierung und war ein formeller Bestandteil des Vergabevorgangs. Die Ergebnisse dieser Umfrage bilden eine Grundlage für die Inhalte der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung wurde mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten (2 Jahre plus optionale Verlängerung um weitere 2 Jahre) vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und mit einer Wertgrenze von 400.000 EUR geschlossen werden. Die Wertgrenze richtet sich nach den Aussagen aus der Bedarfsabfrage bei den Leibniz-Einrichtungen. Sobald einer dieser beiden Grenzwerte erreicht ist, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leibniz-Einrichtungen, die in der Rahmenvereinbarung aufgeführt sind, sind bezugsberechtigt. Wenn Ihre Einrichtung bezugsberechtigt ist und Sie Beratungsleistungen abrufen möchten, beachten Sie bitte folgende Dokumente und Vorlagen:
Verfahrensordnung
Bestellformular
(PLATZHALTER BERICHTSVORLAGE)
(PLATZHALTER ANTRAG KOSTENERSTATTUNG)
Zum Thema der Rahmenvereinbarung und der Beratungsleistungen wurden aktuell drei Workshops durchgeführt. Die Dokumentation der Workshops finden Sie im Folgenden; die aktuellsten Informationen stehen ganz oben.
🛠️ 3. Workshop am 06.12.2024
Am 06.12.2024 hat ein dritter Workshop zur Rahmenvereinbarung und zum Prozess des Abrufs von Beratungsleistungen stattgefunden. Im Rahmen dieses Workshops haben sich die beiden Anbieterfirmen AT-CRIS GmbH und effective WEBWORK GmbH, die den Zuschlag für die Beratungsleistungen erhalten haben, den Leibniz-Einrichtungen vorgestellt und ihre Beratungskonzepte erläutert. Außerdem informierte die Initiative “Stärkung von CRIS” die Leibniz-Einrichtungen über die erforderlichen Schritte, um Beratungsleistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen und Kostenerstattungen in Anspruch zu nehmen.
Die Präsentation der AT-CRIS GmbH finden Sie hier:
(PLATZHALTER)
Die Präsentation der effective WEBWORK GmbH finden Sie hier:
Die Präsentation der Initiative “Stärkung von CRIS” finden Sie hier:
💡 Fragen und Antworten
Hier finden Sie einige im Verlauf des Workshops aufgeworfene Fragen und Antworten zur Rahmenvereinbarung für externe Beratungsleistungen. Klicken Sie auf die Pfeilsymbole neben den Fragen, um die jeweiligen Antworten anzuzeigen.
🛠️ 2. Workshop am 08.05.2024
Am 08.05.2024 hat ein zweiter Workshop zur Ausschreibung der Rahmenvereinbarung stattgefunden. Im Rahmen dieses Workshops wurden der geplante Vergabeprozess näher beschrieben und Detailfragen aus den Leibniz-Einrichtungen beantwortet. Die im Rahmen dieses Workshops vorgestellte Präsentation finden Sie hier:
Die Rahmenvereinbarung wird, ausgehend von den Ergebnissen der Bedarfsabfrage, auf europäischer Ebene ausgeschrieben. Die Eignung der Bieter und die eingehenden Angebote werden nach festgelegten Kriterien beurteilt und bewertet. Es ist vorgesehen, dass mehrere Beratungsunternehmen den Zuschlag erhalten. Die Beratungsaufträge werden individuell erteilt, die Beauftragung erfolgt reihum in fester Reihenfolge an die ausgewählten Unternehmen, die den Zuschlag erhalten haben.
💡 Fragen und Antworten
Hier finden Sie einige im Verlauf der Workshops aufgeworfene Fragen und Antworten zur Rahmenvereinbarung für externe Beratungsleistungen. Klicken Sie auf die Pfeilsymbole neben den Fragen, um die jeweiligen Antworten anzuzeigen.
🛠️ 1. Workshop am 05.07.2023
Am 05.07.2023 hat ein erster Workshop zur Ausschreibung der Rahmenvereinbarung “Externe Beratung zur Einführung oder dem Betrieb eines CRIS für Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft” stattgefunden, um Fragen zur Abfrage und zur geplanten Ausschreibung zu klären. Die im Rahmen dieses Workshops vorgestellte Präsentation finden Sie hier: